Am Schlammkohlebecken

Das Abtragen von Schlammkohle sowie das Betreten und Baden in der Kläranlage ist bei Strafe streng verboten. Die Zechenverwaltung. Jakob schüttelte den Kopf: Baden im Schlammkohlebecken! Wem galt denn das Schild? Den Lastwagenfahrern hin zur Zeche? Die Zeile Gebüsch und Geschlinge endete, die Piste bog scharf nach rechts ab und Rinkendeel sagte: „Na, so was!“ …